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Italien: Südtiroler Vergabegesetz
29.09.2015: Der Südtiroler Landtag hat hinsichtlich des im Herbst zu beschließenden Südtiroler Vergabegesetzes, mit dem die EU- Vergaberichtlinien umgesetzt werden, zwei Regelungen zum Vergaberecht verabschiedet.
Danach wird der Auftragswert für den das telematische (digitale) Vergabeverfahren verpflichtend anzuwenden ist von 1500 Euro auf 40.000 Euro erhöht. Diese Regelung gilt für das Land, die Gemeinden, die Bezirksgemeinschafen, die Eigenverwaltungen bürgerlicher Nutzungsrechte und die Bonifizierungskonsortien.
Die Vergabe von Aufträgen im Wert unter 207.00 Euro müssen die Gemeinden nicht, wie im übrigen Staatsgebiet, über eine zentrale Vergabestelle abwickeln. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.