Österreich: Vergaberecht novelliert


15.11.2013: Österreich hat sein Recht zur öffentlichen Auftragsvergabe reformiert. Die Novellierung bewirkt ‎eine grundsätzliche Vereinheitlichung des Verfahrensrechts sowie eine Neustrukturierung der ‎Gerichtsbarkeit. Neben zwei Bundesgerichten werden in den neun Bundesländern jeweils Verwaltungsgerichte mit grundsätzlicher Zuständigkeit für Vergabeentscheidungen eingerichtet, ‎deren Entscheidungen vor dem Verwaltungs- oder dem Verfassungsgerichtshof anfechtbar sind. ‎
Die bisher zuständigen Sonderbehörden fallen weg. Die gesetzlichen Änderungen treten zum 1. Januar 2014 in Kraft. Mit der Reform wurden zudem ‎die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2011/7/EU vom 16.02.2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr umgesetzt. Diesbezügliche Bestimmungen sind seit 12. Juli ‎dieses Jahres in Kraft.

Das Änderungsgesetz des Bundesvergabegesetzes 2006 und des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012 finden Sie unter www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_128/BGBLA_2013_I_128.pdf.


 

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