Russland: Ab 2014 gilt ein neues Gesetz über öffentliche Ausschreibungen


01.02.2014: Am 1. Januar 2014 trat in Russland das Gesetz über öffentliche Ausschreibungen in Kraft. Das Föderale Gesetz Nr. 44-FZ "Über das Vertragssystem im Bereich der öffentlichen Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf“ vom 5. April 2013 hat mit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2014 das Gesetz Nr. 94-FZ  "Über die Auftragsvergabe hinsichtlich Warenlieferungen und Erbringung von Werk- und Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf" vom 21. Juli 2005 abgelöst.

 
Da für einzelne Bestimmungen ein späteres Inkrafttreten vorgesehen ist, wird das Gesetz voraussichtlich erst zum 1. Januar 2017 vollumfänglich in Kraft treten. In den nächsten Monaten ist mit dem Erlass von vielen Ausführungsbestimmungen zu rechnen.
 
Das neue Gesetz sieht vor, dass jede öffentliche Ausschreibung geplant, begründet und genau geregelt sein muss. Für bestimmte Ausschreibungen wird ab 2016 die zwingende öffentliche Diskussion vorgesehen. In den Übergangsjahren 2014 und 2015 müssen öffentliche Ausschreibungen im Wert von über 1 Milliarde Rubel (etwa 24,6 Millionen Euro), bei denen ein einziger Auftragnehmer den Zuschlag erhält, Gegenstand einer öffentlichen Diskussion sein. Ferner soll ein einheitliches Informationssystems eingerichtet werden, in dem alle Etappen der Ausschreibungen erfasst werden. Derzeit werden die Ausschreibungen auf einem offiziellen Internetportal veröffentlicht (http://zakupki.gov.ru).
 

Mit dem neuen Gesetz werden transparente Rahmenbedingungen für den Vergabebereich geschaffen. Offiziellen Schätzungen zufolge beträgt das jährliche Korruptionsvolumen auf dem Gebiet der öffentlichen Ausschreibungen in Russland über 1 Billion Rubel (etwa 24,6 Milliarden Euro).

 

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerrecht/recht-aktuell,did=820446.html.
 

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