Schweiz: Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Anwendung des Wettbewerbsrechts seit 1.12.2014 in Kraft


14.01.2015: Am 1. Dezember 2014 ist das „Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts“ in Kraft getreten.

Der Zweck des Abkommens besteht darin, die Zusammenarbeit zwischen der EU-Kommission und der Schweizer Wettbewerbskommission zu stärken, indem u. a. Beweise, die sie im Rahmen ihrer jeweiligen Untersuchungen zu möglichen Wettbewerbsverstößen erlangt haben, auszutauschen. Ferner wird die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht zum Beispiel durch regelmäßige Kontakte zwischen den beiden Behörden, in deren Rahmen über wettbewerbspolitische Fragen, Durchsetzungsmaßnahmen und Prioritäten gesprochen werden soll, gestärkt.

Für den Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe bedeutet dies, dass zukünftig bei Ermittlungen im Zusammenhang mit Kartellabsprachen Informationen zwischen Deutschland und der Schweiz ausgetauscht werden können.

Die Pressemitteilung der EU-Kommission finden Sie unter www.europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2245_de.pdf, das Abkommen unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOL_2014_347_R_0002&from=DE.


 

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