Kommunale Auftragsvergaben ‒ Unmittelbare Auswirkungen des 5. EU-Sanktionspakets-VO (EU) 2022/576 – aktuelle Entwicklungen

28.04.2022: Nach einem ersten Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) vom 11.04.2022 hat das StMI mit einem weiteren Schreiben vom 21.04.2022 auf die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Auswirkungen des wegen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine verhängten 5. EU-Sanktionspakets VO (EU) 2022/576 auf die Vergabe kommunaler Aufträge und Konzessionen hingewiesen. Das betrifft das Zuschlags- und Vertragserfüllungsverbot, dringliche Auftragsvergaben, die Bewältigung kurzfristiger Beschaffungsbedarfe durch Ausweitung bestehender Verträge und die Einführung von Stoffpreisgleitklauseln für Liefer- und Dienstleistungen.

 

Dabei wird auf die weiteren Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zum Vollzug der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 verwiesen. Insbesondere auf das vom BMWSB erstellte Muster einer Eigenerklärung hinsichtlich des seit dem 09.04.2022 geltenden Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren und dessen Nutzung durch die kommunalen Auftraggeber. Sowie die Ausführungen des BMWK zum Vertragserfüllungsverbot für bereits vor dem 09.04.2022 vergebene Aufträge und Konzessionen ab dem 11.10.2022. Die Schreiben vom 11.04.2022 und 21.04.2022 finden Sie hier.

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