Einführung der bundesweiten Vergabestatistik — Rundschreiben des StMI


21.07.2020: Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMi) gibt mit Rundschreiben vom 13.07.2020 den Kommunen Hinweise zur angekündigten Inbetriebnahme der bundesweiten Vergabestatistik. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hatte deren Start zum 01.10.2020 angekündigt (Newsletter Juni 2020). Das Schreiben stellt zunächst fest, dass auch kommunale Auftraggeber ab dem 01.10.2020 zu Meldung von Daten an das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) verpflichtet sind und klärt dann den Anwendungsbereich der VO (EU-weite und nationale Verfahren) sowie den Umfang der Datenübermittlung. Auch der Ablauf des Meldeverfahrens wird erläutert: Danach sind die Daten vom Auftraggeber über eine von ihm bestimmte Berichtsstelle zu melden, die sich vorab bei Destatis registrieren lassen muss. Empfohlen wird, die Registrierung bereits vor der Inbetriebnahme der Vergabestatistik, sodass die Zugangsdaten zum Inkrafttreten der Meldepflicht vorliegen. Ergänzend dazu finden sich Hinweise zur Übermittlung der Daten bei Durchführung der Vergabeverfahren mittels einer elektronischen Vergabeplattform und der manuellen Erfassung über ein Online-Formular, soweit die Verfahren nicht über eine elektronische Vergabeplattform abgewickelt werden.

Hinsichtlich weiterer Informationen und Hilfestellungen verweist das Rundschreiben auf den Informationsbereich des Statistischen Bundesamtes mit Antworten zu häufigen Fragestellungen, der im Erhebungsportal von Destatis eingerichtet wurde. Angegeben ist auch eine E-Mai-Adresse, die für Fragen zur elektronischen Vergabestatistik genutzt werden kann. Das Rundschreiben des StMi finden Sie hier.
 

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