Kommunale Auftragsvergaben ‒ Aktuelle Entwicklungen‎


17.12.2021: Mit Schreiben vom 30.11.2021 hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) auf aktuelle Entwicklungen hingewiesen, die auch kommunale Auftragsvergaben betreffen. Dabei geht es um die Änderung der EU-Schwellenwerte zum 01.01.2022, den Start des bundesweiten Wettbewerbsregisters zum 01.06.2022 (Abfragepflicht) bzw. 01.12.2021 (Abfragemöglichkeit), die Vermeidung von Interessenkonflikten im Vergaberecht und Hinweise zum Auskunftsbegehren von Pressedienst Öffentliches Beschaffungswesen GmbH und Co. KG zu vergeben Aufträgen.

 

Hinsichtlich der Vermeidung von Interessenkonflikten im Vergaberecht wird auf das Schreiben des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) vom 21.10.2021 Bezug genommen, in dem die bestehenden Regelungen zu Interessenkonflikten im Vergaberecht und der Korruptionsbekämpfungsrechtlinie – KorruR dargestellt und Handlungsempfehlungen gegeben werden. Das StMI empfiehlt den kommunalen Auftraggebern, hier ähnlich vorzugehen.

 

Wegen vermehrt auch gegenüber kommunalen Auftraggebern geltend gemachten Auskunftsbegehren des Unternehmens „Pressedienst Öffentliches Beschaffungswesen GmbH und Co. KG“ zu Daten vergebener öffentlicher Aufträge verweist das StMI auf das Schreiben des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) vom 16.12.2020 und die Übernahme der Ausführungen als Grundlage für die Ablehnung derartiger Auskünfte.

 

Das Schreiben des StMI kann in Kürze im Internet unter www.vergabeinfo.bayern.de unter dem Link „Vergaben im kommunalen Bereich“ abgerufen werden.

 

 

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