Kommunale Auftragsvergaben ‒ Verlängerung der befristet erhöhten Wertgrenzen


17.12.2021: Mit Schreiben vom 15.12.2021 hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) mitgeteilt, dass die Geltungsdauer der befristet bis zum 31.12.2021 geltenden pandemiebedingten Erleichterungen für kommunale Auftragsvergaben bis zum 31.03.2022 verlängert wurde. Die Regelungen in Nr. 1.2.11 der Bekanntmachung über die „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ (IMBek), erster und zweiter Spiegelstrich gelten damit bis zum 31.03.2022 fort. Die Bekanntmachung der entsprechenden Änderung wird in der am 22.12.2021 erscheinenden Ausgabe des Bayerischen Ministerialblatts veröffentlicht.

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