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Staatsregierung beschließt Verlängerung der befristet erhöhten Wertgrenzen
Die Staatsregierung hat in ihrer Sitzung am 06.12.2020 beschlossen, die Geltungsdauer der wegen der Corona-Pandemie befristet erhöhten Wertgrenzen für Direktvergaben sowie für Verhandlungsvergaben mit und ohne Teilnahmewettbewerb und für Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMi) wird die Verlängerung für die kommunalen Auftraggeber durch eine entsprechende Änderung der Nr. 1.2.11 der Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich umsetzen, die voraussichtlich am 23.12.2020 veröffentlicht wird.