Vergabehandbuch freiberuflicher Dienstleistungen Bayern (VHF Bayern) aktualisiert


07.03.2018: Im Hinblick auf das am 01. Januar 2018 in Kraft getretene neue Bauvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wurde das Vergabehandbuch freiberuflicher Dienstleistungen Bayern – VHF Bayern aktualisiert.
Neben der Umbenennung von Unterabschnitt A im Abschnitt V „Regelungen zur Vertragserstellung und -abwicklung“ in „Richtlinien Vertragsrecht und Formblätter“, wurden im Zuge der Aktualisierung u.a. die Richtlinien zur Abnahme (V.A.2), zu den Mängelansprüchen (V.A.3), zur Kündigung (V.A.5) und die dazugehörigen Formblätter Abnahmeprotokoll (V.A.2.1) und Mängelrüge (V.A.3.1) überarbeitet. Bei den Zusätzlichen allgemeinen Vertragsbestimmungen (ZAVB) und den Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) Bereich Straßen-/ Brückenbau und Landschaftsplanung erfolgte eine Anpassung an das neue Bauvertragsrecht.
Zur Wahrung der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns bei Hochbaumaßnahmen des Landes und des Bundes wurden die aktuellen AVB VI.1 (Allgemeine Vertragsbestimmungen) aus den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) übernommen.
Voraussichtlich im ersten Quartal 2018 wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit (BMUB) neue überarbeitete AVB zur Verfügung stellen. Als Ergänzung zu den AVB VI.1, ZAVB VI.2 und AVB VII.100.4a.wird die Anlage VI.15 – VOB/B – Konformität – neu eingeführt. Soweit die Erstellung von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen Vertragsinhalt wird, ist dieses Formblatt in § 2 des Vertragswerks aufzulisten. Das Schreiben der Obersten Baubehörde zur Aktualisierung des VHF Bayern vom 8.Januar 2018 finden Sie hier.

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