Verlängerung der coronabedingt erhöhten Wertgrenzen


Die Staatsregierung hatte in ihrer Sitzung am 06.12.2020 beschlossen, die Geltungsdauer der wegen der Corona-Pandemie befristet erhöhten Wertgrenzen für Direktaufträge für in der Corona-Krise begründete Beschaffungen über Liefer- und Dienstleistungen bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 25 000 € (netto) sowie für Verhandlungsvergaben mit und ohne Teilnahmewettbewerb und für Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb unterhalb des jeweiligen Schwellenwertes bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) vom 24. März 2020 (BayMBl. Nr. 155), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 6. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 740) geändert worden ist, finden Sie hier.

Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMi) hat die Verlängerung für die kommunalen Auftraggeber durch eine entsprechende Änderung der Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich übernommen. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31. Juli 2018 (AllMBl. S. 547), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 8. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 787) geändert worden ist, finden Sie hier.
 

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