Neue Verwaltungsvorschrift VwVBU - Mehrweg statt Einweg


26.03.2018: Die europäische Kommission hat am 16. Januar 2018 eine Strategie zur Eindämmung der Flut von Plastikmüll vorgelegt. Neben immer mehr werdenden Städten strebt nun auch die EU im Rahmen ihrer Plastik-Strategie den Ausstieg aus dem Einweg an. In Berlin ist auf Grund der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) Einweggeschirr in allen öffentlichen Bereichen bereits nicht mehr zulässig! Vielmehr ist verpflichtend Mehrweggeschirr/-besteck zu verwenden, zudem muss der Einsatz durch ein Pfandsystem sowie ausreichendes Angebot von Annahmestellen sichergestellt sein. Gleiches gilt für Mensen und Kantinen der öffentlichen Hand. Gemäß der VwVBU sind öffentliche Beschaffungsstellen des Landes Berlin nunmehr verpflichtet, im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen für Verpflegungsdienste die Einhaltung der Umweltschutzanforderungen zu beachten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: https://www.berlin.de/senuvk/service/gesetzestexte/de/beschaffung/newsletter.shtml, dort NL-Ausgabe Nr. 16.

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