Hamburg plant Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes


23.05.2023: Der Hamburger Senat hat die Reform des Hamburgischen Vergabegesetzes beschlossen und für die offizielle Verbändeanhörung freigegeben. Entsprechend der Aufträge aus Koalitionsvertrag und Bürgerschaft reformiert die Freie und Hansestadt Hamburg damit ihr Vergabegesetz.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass der Senat per Rechtsverordnung Mindestentgelte für die Beschäftigten der an Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen festsetzt. Grundlage hierbei sind die jeweils geltenden Branchentarifverträge. Eine Tariftreue-Regelung soll damit erstmals bei Vergaben in Hamburg verbindlich sein.
Vorgesehen ist zudem die stärkere Berücksichtigung inklusiver Arbeit im Vergabeverfahren. Künftig sollen Aufträge bevorzugt an Werkstätten für Menschen mit Behinderung vergeben werden.
Geplant ist außerdem eine Entbürokratisierung im Liefer- und Dienstleistungsbereich. Bis zum Erreichen eines Wertes von 100.000 Euro soll im Liefer- und Dienstleistungsbereich ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren stattfinden. Oberhalb dieser Schwelle wird weiterhin die Unterschwellenvergabeordnung Anwendung finden.

Hamburg zieht Konsequenzen aus den Krisensituationen der vergangenen Jahre und will künftig nach dem Entwurf zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes im engen Ausnahmefall wie einer Katastrophe oder Pandemie die Aussetzung des Vergaberechts per Rechtsverordnung ermöglichen, um die Handlungsfähigkeit der Stadt in Notlagen sicherzustellen.

Die vollständige Pressemitteilung der Hamburger Finanzbehörde finden Sie hier: Pressemitteilung vom 11. April 2023.

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