Vergabekompetenzstellen in Hessen


Mit dem Inkrafttreten des neuen Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes am 01. September letzten Jahres gibt es die Vergabekompetenzstellen in Hessen (§ 18 HVTG). Diese sind bei Hessen Mobil, der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main und den Regierungspräsidien Darmstadt bzw. Kassel angesiedelt. Sie beraten öffentliche Auftraggeber sowie Zuwendungsempfänger in vergaberechtlichen Fragen im Bereich Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bei nationalen Verfahren (unterhalb des EU-Schwellenwertes).

Bewerber oder Bieter können sich bei der jeweils zuständigen Vergabekompetenzstelle beschweren. Zulässigkeitsvoraussetzung dafür ist das Erreichen von bestimmten Wertgrenzen: Im Bereich „Bau“ muss der Auftragswert bei mindestens EUR 250.000 pro Fachlos; bei Liefer- und Dienstleistungen bei mindestens EUR 50.000 liegen. Zudem muss die vermeintliche Rechtsverletzung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt worden und eine sogenannte „Nichtabhilfeentscheidung“ ergangen sein. Schließlich ist Voraussetzung, dass ein Zuschlag in der Sache noch nicht erfolgt ist.


Der Gemeinsame Runderlass für das öffentliche Beschaffungswesen (Vergabeerlass) enthält alle Kontaktdaten der neuen Vergabekompetenzstellen, welche zugleich die Aufgabe der Nachprüfungsstelle und VOB-Stelle auch für Gemeinden und Gemeindeverbände wahrnehmen. Für Nachprüfungsverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte sind weiterhin zwei Vergabekammern in Hessen zuständig.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Eva Waitzendorfer-Braun, eva.waitzendorfer-braun@absthessen.de, Tel.: 0611 974 588 0

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
Telefon: 0895116-3172
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