Tariftreue- und Vergabegesetz steht in den Startlöchern

 

Bereits im Gesetzgebungsverfahren haben sich die Industrie- und Handelskammern und die die Handwerkskammern gemeinsam mit der ABST MV klar positioniert. Die rein politisch motivierte Einführung von Tariftreueregelungen in das Vergaberecht schadet der Wirtschaft und wird nicht zum Bürokratieabbau beitragen.

 

Das Ziel, möglichst viele Unternehmen aus der Region an öffentlichen Aufträgen partizipieren zu lassen, kann so nicht erreicht werden. Die heimische Wirtschaft, zu Großen teilen bestehend aus Kleinen und Kleinstunternehmen wird sich noch weniger an Vergabeverfahren beteiligen. Vergaberecht ist Wettbewerbsrecht und daher freizuhalten von vergabefremden Zielen. Es soll einen fairen und offenen Wettbewerb gewährleisten. Wichtige Ziele sind Transparenz, Gleichbehandlung und Mittelstandsförderung. Öffentliche Gelder sollen so effizient wie möglich eingesetzt werden.

 

In Zeiten von Fachkräftemangel und in vielen Wirtschaftszweigen übertariflicher Vergütung schafft man zu Lasten aller an Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen, Kommunen, Ämtern und Behörden ein bürokratisches Monstrum.

 

Die von der Landesregierung bereitgestellten Tarifdaten nach Branchen enthalten aktuelle 90 mehrseitige Einträge mit Entgeltgruppen, Regelarbeitszeiten, Urlaubsansprüchen usw. für Arbeitnehmer und Auszubildende. Die bereits umfangreichen Vergabeunterlagen werden inhaltlich noch anspruchsvoller.

 

Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an öffentlichen Aufträgen wird drastisch einbrechen. Allein der administrative Mehraufwand wird Unternehmen von einer Beteiligung an Vergabeverfahren abhalten. Die Kosten des durch die Tariftreue steigenden Verwaltungsaufwandes stehen in keinem Verhältnis zum Ertrag. Viel zu häufig ist der Preis das einzige Zuschlagskriterium.  Verkannt wird auch, dass den Beschäftigten nur für die Zeiten tarifliche Vergütung zu gewähren ist, in denen sie an der Ausführung öffentlicher Aufträge beteiligt sind. Die übrigen Zeiten der Beschäftigung sind nicht von dieser Verpflichtung erfasst. Der Wahlspruch: „Nur wer gute Löhne zahlt, soll auch öffentliche Aufträge erhalten!“ stimmt somit nicht.

 

Unbeachtet blieb auch das Argument der übermäßigen Belastung der Personalverwaltung in Unternehmen. Es ist zu dokumentieren, welche Mitarbeiter, zu welchen Zeiten an der Ausführung öffentlicher Aufträge beteiligt waren. Zur Prüfung der Einhaltung der Tariftreueregelungen in den Unternehmen müssen die Abrechnungsunterlagen in teils geschwärzter Form vorgelegt werden. Da die Überprüfung durch die Vergabestellen weder personell noch fachlich zu leisten sein wird, ist die Tariftreue im Vergaberecht ein zahnloser Tiger. Zur Überwachung der Einhaltung der Tariftreueregelungen wird der Aufbau eines kostenintensiven Kontrollsystems notwendig werden.

 

Ein mahnendes Beispiel ist der Aufbau eines Kontrollsystems zur Prüfung der Tariftreue im Saarland. Dort sind allein acht Mitarbeiter mit der Prüfung von Unternehmen einzureichender Unterlagen befasst.

 

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Lars Wiedemann, wiedemann@abst-mv.de, 0385 61738110

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