Vergabemindestlohn steigt ab 1. Oktober 2021 auf 10,55 €‎


Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 24. August 2021 die turnusmäßige Erhöhung des Vergabe-Mindestlohnes beschlossen. Das Mindest-Stundenentgelt, welches Arbeitnehmern bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern zu gewähren ist, wird von derzeit 10,35 € auf 10,55 € angehoben. Der neue Vergabe-Mindestlohn gilt ab dem 1. Oktober 2021 für die Dauer von 12 Monaten. Der Vergabemindestlohn ist bereits jetzt bei der Kalkulation von Angeboten zu berücksichtigen, soweit die Ausführung des öffentlichen Auftrags ab dem 1. Oktober 2021 erfolgt.

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