Zweite Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses


Mit der Zweiten Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 14.07.2020 wird der Vergabeerlass vom 12.12.2018 geändert und die Regelungen zum Direktauftrag für Liefer- und Dienstleistungen sowie für Bauleistungen ergänzt. Eine Markterkundung ist vor Erteilung eines Direktauftrages nur noch dann durchzuführen, wenn der Auftragswert 250 € übersteigt. Die Änderung des Vergabeerlasses wurde am 27.07.2020 veröffentlicht (AmtsBl. M-V 2020 S. 348) und trat am 28.07.2020 in Kraft. Den vollständigen Erlass finden Sie hier.

 

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