Rheinland-Pfalz verlängert vergaberechtliche Erleichterungen zur Konjunkturförderung


Zur Beschleunigung von Investitionsvorhaben des Landes und der Kommunen hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit Rundschreiben vom 29. Juni 2020 die Auftragswertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändige Vergaben deutlich angehoben. Das Rundschreiben war bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Mit Rundschreiben vom 11. Dezember 2020 wurde die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Für Bauleistungen nach der VOB/A ist eine beschränkte Ausschreibung bis zu 1,0 Mio. Euro (ohne Umsatzsteuer) zugelassen, eine freihändige Vergabe bis zu 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL/A dürfen bis 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beschränkt oder freihändig vergeben werden. Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben unberührt.

Die Rundschreiben können hier abgerufen werden: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/wirtschafts-und-innovationspolitik/wettbewerbspolitik/vergaberecht/nationale-vergabeverfahren/.

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