Temporäre Erhöhung der Wertgrenzen in Rheinland-Pfalz


21.07.2020: Um den direkten Folgen der Corona-Krise für die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz entgegenzuwirken, hat das Land temporär die Wertgrenzen angehoben (Rundschreiben „Vergaberechtliche Erleichterungen zur Konjunkturförderung“ vom 29. Juni 2020). Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben sind ohne nähere Begründung zugelassen, wenn bei einer zu vergebenden Leistung der geschätzte Auftragswert die folgenden Wertgrenzen nicht überschreitet: Bauleistungen nach der VOB/A bis 1,0 Mio. Euro (beschränkte Ausschreibung), bis 100.000 Euro (freihändige Vergabe). Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL/A bis 100.000 Euro (beschränkte Ausschreibung, freihändige Vergabe). Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben unberührt. Die Regelungen gelten zunächst bis 31. Dezember 2020.  Das Rundschreiben kann hier abgerufen werden: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/wirtschafts-und-innovationspolitik/wettbewerbspolitik/vergaberecht/nationale-vergabeverfahren/.

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