Fünfte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge


Durch die Vierte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 2. April 2020 (ThürStAnz Nr. 16/2020 S. 613) wurde im Unterschwellenbereich eine Erhöhung der Wertgrenzen für die Anwendung bestimmter erleichterter Verfahrensarten zeitlich befristet bis zum 31.12.2020 erlassen.
Durch die Fünfte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 27.10.2020 wird die Befristung bis zum 31.12.2021 verlängert. Damit gelten die durch die Vierte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 2. April 2020 festgelegten erhöhten Wertgrenzen nunmehr befristet bis zum 31.12.2021. Die 5. Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt im Thüringer Staatsanzeiger in der Ausgabe Nr. 46/2020 vom 16.11.2020.

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